(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.05.2011, 22:59 von Hartmut.)
Hallo
ich habe seit einem Jahr einen MB trac 800 Bj 1979 Fahrgestellnr. 440 163. Heute war ich zum ersten mal bei der Hauptuntersuchung. Leider nicht bestanden Mängel: Tacho fehlt. Ich bezweifele aber dass der Trac einen Tacho hatte. Rechts neben dem Lenkrad ist ein Drehzahlmesser der nicht orginal ist und außerdem defekt ist. Was gehört da für ein Instrument hin?
Der Prüfer meinte außerdem dass der Trac vorne noch Kotflügel bräuchte. Das Rad müsse bis 150 mm oberhalb der Radmitte nach vorne und hinten abgedeckt sein. Ich habe das noch nie bei einem MB gesehen und auch die Bildersuche im Internet ergab keinen MB mit solchen Kotflügeln. Gibt es da eine Ausnahmegenehmigung?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht "Genehm. Ausn. Ertl. Aufl. A. mitzuführend. Besond. Beiblatt (7073 A Stvoz)" Was steht das drin? Kann mir jemand eine Kopie davon Mailen? evtl. könnte da etwas über die Kotflügel stehen meinte der Prüfer.
Vielen Dank
TimTom
Stell doch einmal Bilder ein, dann kann man deine Probleme besser beurteilen. Man kann ja nicht ahnen welchen Dzm.- bzw. welche Kotflügel du verbaut hast. Oder hat der Trac überhaupt keine Kotflügel?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.05.2011, 10:46 von Hartmut.)
Hallo Hartmut,
im Prinzip hast Du recht, aber er hat ja für die Prüfung bezahlt. Ich würde mich an den Dienststellenleiter wenden.
Wenn er das Beiblatt nicht dabei hat, was er ja mitführen muss, steht ja auch im FZ Schein z.B. auch bei einer Polizeikontrolle Ärger bekommen könnte, hat Tim Tom eine gewisse Mitschuld,das die Sache schief gelaufen ist.
Mann kann über alles reden.
Sebastian hat das Beiblatt eingestellt, dort steht unter § 36 die Ausnahmegenehmigung mit den Radabdeckungen, so steht es auch in meinem Beiblatt.
Das müsste doch reichen ? Odrrrrrr ?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.05.2011, 11:24 von Hartmut.)
Oskar,
Du musst aber schauen, das das Beiblatt was Sebastian reingestellt hat (übrigens auch aus der Beiblattsammlung), für den 440.164 sprich MBtrac 900 Mittelschalter ist, und nicht für den 440.163 MBtrac 800...
Also bei einer Kontrolle auch nicht zulässig, oderrrrr?
soweit mir bekannt, hat der TÜV die Datenblätter in seinen Unterlagen.
Also: Freundlich noch einmal zur Prüfstelle ,auf den Sachverhalt hinweisen und die Plakette in Empfang nehmen.
Hallo, was kann der TÜV dazu, dass er weder Beiblatt noch Tacho dabeihatte? Beiblatt gibt es bei Mercedes und das fehlende Instrument in ebay oder beim Verwerter. Grüsse Marcus
Nur was nützt es, wenn das verlangte selbst im Beiblatt für den Typ nicht drin steht?
Oder steht sowas in den aktuellen Beiblättern, die man bei Mercedes anfordert, dann auch drin?
Vielen Dank an alle,
das mit den Kotflügeln steht nicht auf dem Prüfbericht. Der Prüfer sagte er notiert das nicht und ich sollte es klären für die Prüfung in 2 Jahren. Das ist ja irgendwie komisch dass das beim 900er im Beiblatt steht und beim 800er nicht. Ich werde dann mal auf die Suche nach so einem Traktormeter gehen. Kann mir jemand sagen, ob der Traktormeter nur für genau diesen Typ passt oder ob ich auch einen von anderen Typen einbauen kann (welchen)? Dies ist ja schließlich getriebeabhängig.
Gruß
TimTom